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NIEDERBERGER Gruppe Verwaltungs-GmbH:

Frist läuft ab: Hydraulischer Abgleich der Gasheizung bis 30. September


Berlin – Wer ein größeres Mehrfamilienhaus mit mindestens zehn Wohneinheiten und einer Gasheizung besitzt oder eine Wohnung in einem solchen Gebäude vermietet, ist verpflichtet, bis zum 30. September einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Ebenfalls betroffen sind Nichtwohngebäude im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes, die eine beheizte Fläche von mindestens 1.000 Quadratmetern haben. Darauf machen die Techniker der Niederberger Gruppe Elektrotechnik aus Berlin (www.niederberger.de) aufmerksam. „Die Maßnahme dient dem Zweck, dass Wärme effizient und gleichmäßig durch die Heizkörper fließt – angepasst an die benötigte Wärmezufuhr für den jeweiligen Raum. Durch eine optimale Einstellung der Heizungsanlage wird weniger Energie verbraucht“, informiert Betriebsleiter Peter Hollmann.

Gluckern oder Strömungsgeräusche in Heizkörpern können Indizien dafür sein, dass die Heizungsanlage nicht reguliert ist. Bei einer unregulierten Heizungsanlage ist der Druck in den Leitungen nicht einheitlich. Das führt dazu, dass nicht ausreichend Warmwasser zu allen Heizkörpern transportiert wird und Räume, die weiter entfernt vom Heizkessel liegen – zum Beispiel in oberen Geschossen – kälter sind, als Räume nahe der Heizungsanlage. Um dann alle Räume warm zu bekommen, werden häufig Pumpendruck und Wassertemperatur erhöht, was zu Lasten der Energiekosten geht: Die Wärmepumpenheizung verbraucht zu viel Strom oder der Brennwertkessel zu viel Öl oder Gas.

Im Auftrag von Immobilieneigentümern und Hausverwaltungen führen Fachkräfte für Heizungs- und Lüftungstechnik der Niederberger Gruppe Elektrotechnik den hydraulischen Abgleich durch. „Der hydraulische Abgleich dauert je nach Größe der Heizungsanlage etwa einen Tag, sofern nicht neue Heizkörper verbaut werden müssen. Die Kosten belaufen sich je Heizkörper grob kalkuliert auf 70 bis 80 Euro, sofern voreinstellbare Ventile bereits vorhanden sind und keine neue Umwälzpumpe eingebaut werden muss“, informiert Peter Hollmann. Bis zu 20 Prozent der Kosten werden staatlich gefördert.

Für den hydraulischen Abgleich wird zunächst die Heizlast für jeden Raum eines Hauses berechnet. Auf dieser Basis wird für jeden Heizkörper die Warmwassermenge berechnet, die hindurchfließen muss. Dann werden am Heizsystem verschiedene Einstellungen vorgenommen: Die Ventile an den Heizkörpern werden auf die berechneten Wassermengen eingestellt, die Wärmepumpe wird auf den richtigen Druck eingestellt und die Vorlauftemperatur angepasst.

Weitere Informationen unter: www.niederberger.de