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Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte und KI-Systeme
KI ist längst Teil unseres digitalen Alltags: Sie schreibt Texte, erstellt Bilder, erzeugt Stimmen und unterstützt Unternehmen im Kundenservice. In Sekundenbruchteilen lassen sich mittels KI-Tools künstliche, digitale Inhalte erzeugen, die kaum von echten Inhalten zu unterscheiden sind. Der Gesetzgeber möchte deshalb für mehr Transparenz sorgen und auch das Vertrauen in digitale Inhalte stärken. Genau hier setzt der EU AI Act an.
Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Grundlage ist die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, AI-Act).
Die neuen Transparenzpflichten sollen für mehr Klarheit darüber sorgen, wann Menschen mit KI interagieren oder Inhalte künstlich erzeugt bzw. verändert wurden. Unternehmen müssen nun kennzeichnen, ob:
1. Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz entstanden sind. Diese Kennzeichnungspflicht betrifft Bilder, Texte, Stimmen und Videos.
2. Ihre Kundinnen und Kunden mit einem KI-System, beispielsweise einem KI-Chatbot oder KI-gestützten Telefonassistenz, statt mit einem Menschen kommunizieren.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln sowie Unternehmen, die KI-Systeme nutzen. Darunter fallen:
- Online-Shops, Dienstleister und Plattformen mit Chatbots oder digitalen Assistenten
- Marketing-, Kommunikations- und PR-Abteilungen mit KI-generierten Texten, Bildern, Videos oder Stimmen
- Unternehmen, die KI für Kundenservice, Vertrieb, Weiterbildung oder interne Automatisierung einsetzen
- Unternehmen, die KI-Tools im Personalbereich prüfen oder nutzen
- Agenturen und Dienstleister, die KI-Inhalte für Kundinnen und Kunden erstellen
Verstöße werden teuer
Wer gegen die Transparenzfplicht verstößt, kann mit Geldstrafen von bis zu 15 Millionen Euro oder mit bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag.
Wie kennzeichne ich richtig?
WICHTIG: Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung oder im Impressum genügt nicht. Die Information, ob KI im Einsatz ist oder war, muss sofort für jeden klar erkenntlich sein. Das bedeutet:
Bei Bildern gehört die Kennzeichnung unmittelbar in die Grafik selbst. Ein Hinweis in der Bildunterschrift genügt nicht.
Bei Audio-Inhalten muss ein entsprechender Hinweis gleich zu Beginn eingesprochen werden.
Videos erhalten eine Texteinblendung. Am besten wie folgt: Bei kurzen Videos durchgehend, bei langen Videos in regelmäßigen Abständen / bei jedem Schnitt/ jeder Einblendung. Idealerweise zusätzlich auch in der Videobeschreibung.
Texte erhalten einen Hinweis oberhalb des Textes bzw. zu Beginn.
Formulierungshilfen
Für Bilder und Videos:
„Dieses Bild/Video wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz generiert.“
Für Texte:
„Dieser Text wurde ganz oder teilweise mit Unterstützung von KI erstellt.“
Für Audioinhalte:
„Diese Aufnahme enthält KI-generierte Inhalte“ .
Nutzen Sie gern auch die offiziellen EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten (digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content)
Keine Regel ohne Ausnahme
Die Offenlegungs- bzw. Transparenzpflicht gilt nicht, wenn:
1. Inhalte Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktiven oder analogen Werks oder Programms sind. Heißt also: Das Bild oder Video zeigt nichts, was es in der Realität geben könnte und es wirkt eindeutig künstlich, nicht wie ein echtes Foto. Unser Tipp: Kennzeichnen Sie dennoch, aber so, dass die Darstellung bzw. der Genuss des Werkes möglichst nicht beeinträchtigt wird.
2. Die Verwendung von Deepfakes oder veröffentlichten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse gesetzlich zulässig ist, um Straftaten aufzudecken, zu verhindern, zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen.
3. Der KI-generierte Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts trägt.
HINWEIS: Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht. Die veröffentlichten Informationen geben einen allgemeinen Überblick über die aktuellen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten des EU AI Act. Bei Unsicherheiten oder konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen.
Text: PR-Desk Team von PresseDesk.









